Rechtsprechung
BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift für die Anwendung von § 45 Abs. 1 WEG n.F.
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 152
- MDR 1992, 74
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70
Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG
Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
Wenn man die Anwendung der neuen Vorschrift über die Beschwerdesumme für die sofortige und die sofortige weitere Beschwerde auf bereits anhängige Verfahren überhaupt als einen Fall der Rückwirkung verstehen will, so handelt es sich dabei jedenfalls um eine sog. unechte Rückwirkung, da nicht nachträglich in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird, sondern lediglich gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft berührt werden (BVerfGE 31, 222/226).Es ist in diesen Fällen das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 31, 222/227).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
Dabei ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, zu bestimmen, ob ein Rechtsgebiet einer Novellierung bedarf (BVerfGE 47, 85/93). - BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
Grundsätzlich erfaßt geändertes Verfahrensrecht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an auch anhängige Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 39, 156/167 m.w.Nachw.). - BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
Auszug aus BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 90/91
Die Rechtsprechung läßt die außerordentliche Beschwerde ausnahmsweise gegen einen nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschluß zu, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. wenn er mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW 1990, 1794/1795 m.w.Nachw.;… Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. § 567 Anm. 4;… Zöller/Schneider ZPO 16. Aufl. § 567 Rn. 41).